Studienfinanzierung
Ziel der nachgelagerten Studiengebühren ist es, auf sozial verträglichem Wege den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu stärken und den Studierenden eine bessere Ausbildung zu ermöglichen.
Die Jungen Liberalen Saar setzen sich für folgende Punkte ein bei der Einführung von nachgelagerten Studiengebühren:
1. Kompetenzhickhack beenden
Es darf nicht sein, dass die Landesregierung ohne Konsultation der Hochschulen über die Gebühren entscheidet. Jedoch müssen die Universitätsverwaltung und die Landesregierung ihr Kompetenzhickhack einstellen, vielmehr sollten sie diese Kräfte besser in die Aufklärung der Studierenden investieren. Hier besteht noch erheblicher Bedarf, wie die aktuelle Umfrage des AStA und des Universitätspräsidiums zeigt.
2. Gegen Einheitsgebühren - für Differenzierung nach Fächern
Eine einheitliche Gebührenhöhe von 300,- oder 500,- EUR macht wenig Sinn. Es muss stattdessen eine Differenzierung nach Fächern geben. Die Kosten eines Studiengangs für die Universität, das später zu erwartende durchschnittliche Gehalt der Studierenden sowie die Qualität des Studiengangs im bundesweiten Vergleich sollen berücksichtigt werden. Auch ist zwischen einem Erststudium und einem Postgraduiertenstudiengang sowie Promotionsstudenten zu unterscheiden. Die Universitätspräsidentin und die Gremien der Hochschulen wollen sich hier nur vor ihrer Verantwortung drücken, unterschiedliche hohe Gebühren in verschiedenen Fächern zu begründen. Statt sich mit den jeweiligen Betroffenen auseinanderzusetzen gehen sie hier lieber den Weg der Bequemlichkeit.
3. ZVS abschaffen
Die Studienplatzvergabe durch die ZVS muss abgeschafft werden, da diese mit einem solchen System unvereinbar ist.
4. Mehr Mitsprache für Studierende
Die Einnahmen der Studiengebühren werden unmittelbar den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Eine selbstständige Verteilung der Gelder fördert die Möglichkeit der Hochschulen, Kompetenzzentren herauszubilden. Bei der Verteilung der Mittel ist die Studierendenschaft angemessen zu beteiligen.
5. Keine Haushaltssanierung über Gebühren
Die Gebühren dürfen nicht zur Sanierung des Landeshaushalts verwendet werden, auch nicht dadurch, dass die Landeszuweisungen für die Universität gekürzt werden.
6. Mehr Tempo bei Einrichtung von Stipendien und Darlehen
Zur Finanzierung der Gebühren wird ein nachgelagertes System aus Krediten und Stipendien geschaffen.
Das Land bietet den Studierenden in Kooperation mit privaten Banken ein zinsgünstiges Darlehen an, welches von diesen ohne Bonitätsprüfung in Anspruch genommen werden kann. Es ist nach dem Berufseintritt zurückzuzahlen. Das Land übernimmt hierfür eine Ausfallbürgschaft.
Die Universität und das Land setzen sich für ein Stipendiensystem ein. Hierzu werden Kooperationen mit der Privatwirtschaft eingegangen, die die Stipendien finanziert.
Das Land und die Universität müssen sich endlich um eine zügige Umsetzung dieses Systems bemühen, da es die Grundlage für die Einführung der nachgelagerten Studiengebühren ist.
7. Mehr Leistung fürs Geld
Im ersten Jahr sind die Gebühren vom Land vorzufinanzieren, damit die Studierenden bereits von vorneherein von einer besseren Ausstattung und Lehre profitieren können.
8. Evaluation der Lehre
Zur Verbesserung der Lehre sollen die Hochschulen in allen Studienfächern ein Evaluationsmodell einführen. Um einen zusätzlichen Leistungsanreiz für eine verbesserte Lehre zu schaffen, können diese dann die Mittelzuweisung an die Lehrstühle an die Ergebnisse der Evaluation koppeln.






