Einführung von teen courts im Saarland
Die FDP Landtagsfraktion soll sich im Landtag für die Einrichtung eines Modellversuches von "Schülergerichten", so genannten "Teen courts", einzusetzen. Diese Schülergerichte sollen wie in Bayern und anderen Bundesländern typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Schwarzfahren ausschließlich bei Ersttätern, welche ihr Vergehen gestanden haben, auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft verhandeln. Diese bleibt dabei stets Herrin des Verfahrens, indem sie etwa im Anschluss an das Verhandlungsergebnis nochmals entscheidet, ob sie dieses akzeptiert und das Verfahren daraufhin einstellt oder gegebenenfalls doch Anklage erhebt. Kennzeichnend ist weiterhin, dass die Schülergerichte ihre Sanktionen mit den jugendlichen Tätern gemeinsam verhandeln. Ein Verhandlungsergebnis wird daher nur dann erzielt, wenn der jugendliche Täter die vorgeschlagene bzw. verhandelte Strafe auch akzeptiert. Dadurch soll der Dialog unter den Jugendlichen gefördert werden.
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Verhandlung mit Gleichaltrigen positiven Einfluss auf die Akzeptanz und die Einsicht der Täter hat. Die Resonanz bei den Beschuldigten in den Modellversuchen in anderen Ländern ist überwiegend positiv, die Rückfallquote kann so erfolgreich gesenkt werden.
Um jugendliche Täter vom Unrecht ihrer Straftat zu überzeugen und sie zum Umdenken zu bewegen sind Schülergerichte eine neuer Weg zur Bekämpfung von Jugendkriminalität. Zudem sind solche Institutionen für die teilnehmenden Schülerrichter lehrreich und begrüßenswert um die Akzeptanz des Rechtsstaates bei Jugendlichen zu erhöhen.






