Bergbau sofort beenden statt Schäden in andere Gebiete zu verlagern!
Auf Grund des schweren Bebens am 23. Februar 2008 hat die Saarländische Landesregierung den Abbau der Steinkohle an der Saar gestoppt mit dem Hinweis, dass kein Abbau von Steinkohle mehr erfolgen darf, der Leib und Leben von Menschen gefährdet. Die RAG/DSK hat daraufhin einen alternativen Abbauplan dem Bergamt zur Genehmigung vorgelegt.Dieser sieht den Abbau in folgenden Bereichen vor:
- im Flöz Grangeleisen, wo es bekanntlich schon starke Beben gab
- im Flöz Wahlschied süd-westlich von Reisbach, auch hier sind lt. Gutachten von Prof. Wilke Sandsteinbänke vorhanden mit der zusätzlichen Gefahr einer Versumpfung und schwerster Bergschäden.
- im Flöz Wahlschied östlich von Reisbach (unter Obersalbach) wo sich die Sandsteinbänke unter Falscheid fortsetzen. In diesem Gebiet sind sowohl beim Abbau im Flöz Schwalbach als auch beim Abbau im Flöz Wahlschied (starkes Beben am 30.11.1994) Starkbeben aufgetreten.
Auf Grund der früher gemachten Erfahrungen prognostizieren Fachleute, dass weiterhin schwere Beben sogar wahrscheinlich sind. Niemand kann garantieren, dass Leib und Leben der Menschen geschützt sind, wie es die Landesregierung als Bedingung ihrer Genehmigung zugrunde legt.
Die Jungen Liberalen Saar fordern daher:
- die Landesregierung auf, zu ihrem Wort zu stehen und den stark subventionierten Bergbau endlich zu beenden. Bergbauschäden dürfen nicht einfach von einem Ort in den anderen verlegt werden!
- den Abbau im Flöz Grangeleisen zurückzunehmen
- die Genehmigungen für die Flöze Wahlschied West und Ost nicht zu erteilen.
- die Bemühungen aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte fortzusetzen, um kurzfristig den Beschäftigten der RAG/DSK materiell eine Zukunftperspektive zu geben. Dabei ist das Unternehmen DSK selbst gefordert, bei der Umorganisation und Umstrukturierung mitzuhelfen und seiner Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nachzukommen. Ein sozial verträglicher Ausstieg ist jetzt bereits möglich und nötig!
- die RAG/DSK auf, alles zu unternehmen, um den betroffenen Menschen eine unverzügliche und umfassende Regulierung ihrer materiellen Schäden zu ermöglichen. Auch die merkantile Wertminderung und später eintretende Schäden (sog. Ewigkeitsschäden) müssen korrekt und nachhaltig reguliert werden. Entgegen aller Beteuerungen der DSK werden die Schadensregulierungen nicht zufriedenstellend durchgeführt.






