Aberkennung der Allgemeinnützigkeit von Greenpeace und Robin Wood

Die bisher als allgemeinnützig anerkannten Organisationen "Greenpeace" und "Robin Wood" dürfen in Zukunft nichtmehr Steuerbegünstigten Institutionen, wie etwa karritative Einrichtungen, gleichgestellt werden. Das bedeutet die Allgemeinnützigkeit nach §51 der Abgabenordung ist aufzuheben. Gleiches gilt für Rechtspersonen, die in ähnlicher Weise gesetzübertretend handeln.