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Vorschlag der an der Realität und an Rechtsstaatsprinzipien vorbeigeht
Zu den Plänen der Justizministerkonferenz der Länder den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einzuführen erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Saar Alexandre Maturana:
„Die Pläne den Führerscheinentzug als allgemeine Strafe einzuführen, sind aus mehrerlei Hinsicht völlig unbrauchbar. Es ist erwiesenermaßen so, dass eine Modifizierung der Strafandrohung nur geringen Einfluss auf die Begehung der mit ihr geahndeten Tat hat. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich ein Täter von einem Monat Führerscheinentzug mehr abschrecken lässt, als von 30 Tagessätzen, falls er das überhaupt tut.
Auch gemessen am Gleichheits- und Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes zeigt sich die Gefahr des Vorschlags: In einer Großstadt kann der Täter relativ mühelos auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, was die Strafe de facto wirkungslos macht. Auf dem Land hingegen, kann dies für den Betroffenen dramatische Folgen bis hin zum Jobverlust haben, was auch gerade unter Resozialisierungsgesichtspunkten äußerst bedenklich ist.“, so Maturana.
„Das müsste nicht sein, denn mit der Geldstrafe nach Tagessätzen, steht der deutschen Justiz ein bewährtes und gerechtes Mittel zur Verfügung, dass durch seine Koppelung an das Einkommen in seiner Härte jedem Täter gerecht wird.“, so Maturana weiter.
Ein Führerscheinentzug ist nämlich nur dann zu rechtfertigen, wenn der Betroffene ein Vergehen im Straßenverkehr begangen hat. Wird jetzt damit angefangen, Spezialsanktionen als allgemeine Strafen einzuführen, gerät unser strafrechtliches Sanktionssystem völlig aus den Fugen. Wird bald auch mit Internetentzug gedroht, wenn der Führerscheinentzug nicht mehr ausreicht? Eine absurde Überlegung, die sich jedoch angesichts dieser undurchdachten Vorschläge stellt.“, so Maturana.
„Die Pläne den Führerschein auch bei Straftaten etwa gegen das Eigentum oder Leib und Leben zu entziehen, wird sich hoffentlich als populistischer Schnellschuss erweisen. Gerade im sensiblen Bereich des strafrechtlichen Sanktionssystems ist für Partei- und Symbolpolitik kein Platz. Es ist zu hoffen, dass die Justizminister diesem Vorschlag, der gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt und nur zu Scheinsicherheit und Scheingerechtigkeit führt, eine klare Absage erteilen.“, so Maturana abschließend.






